Ein praktischer Leitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Käufer, Importeure und Exporteure von Hartholz. Verstehen Sie die Sorgfaltspflichten, die für die Compliance erforderlichen Schlüsseldokumente und wie Green Trade Hardwood (GTH) den Compliance-Prozess vereinfacht.

Praxisleitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt neue Verpflichtungen für Importeure, Exporteure, Hersteller und Händler von Holz und Holzprodukten mit sich. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Anforderungen der Verordnung, welche Nachweise für die Einhaltung erforderlich sind und wie die Green Trade Hardwood GmbH (GTH) Unternehmen dabei unterstützt, ihre Sorgfaltspflichten effizient und einfach zu erfüllen. Den praktischen Importablauf Schritt für Schritt finden Sie unter Holzimport in die EU.

Was ist die EUDR?

Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) schreibt vor, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte – darunter Holz und Holzerzeugnisse – nur dann auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie:

  • entwaldungsfrei sind,
  • im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Ursprungslandes hergestellt wurden,
  • von einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement – DDS) begleitet werden.

Mit der EUDR wird die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) abgelöst und durch deutlich strengere Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Risikobewertung ersetzt.

Zeitplan der Anwendung

Die Verordnung gilt nach folgendem Zeitplan:

  • ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen,
  • ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen.

Die Übergangsfrist ermöglicht Unternehmen, ihre Prozesse anzupassen, Lieferanten einzubinden und ein wirksames Due-Diligence-System aufzubauen.

Für wen gilt die EUDR?

Die EUDR betrifft alle Unternehmen, die Holz oder Holzprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, insbesondere:

  • Importeure,
  • Hersteller,
  • Händler.

Die Pflicht zur Durchführung der Sorgfaltspflicht sowie zur Abgabe der Due Diligence Statement (DDS) liegt grundsätzlich bei dem Marktteilnehmer, der das Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt.

Unternehmen in nachgelagerten Lieferketten müssen die entsprechenden Unterlagen aufbewahren und – soweit erforderlich – sicherstellen, dass die gehandelten Produkte den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Was bedeutet „Sorgfaltspflicht“ in der Praxis?

Um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen, müssen Unternehmen Informationen sammeln, überprüfen und bewerten, die nachweisen, dass das Holz legal gewonnen wurde und nicht aus entwaldeten Gebieten stammt.

Dazu gehören in der Regel:

  • Geolokalisierungsdaten (GPS-Koordinaten) der Einschlagsflächen,
  • Nachweis, dass die Flächen nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden,
  • Dokumente zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Ursprungslandes,
  • Einreichung der Due Diligence Statement (DDS) über das EU-Informationssystem, bevor das Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wird.

Indonesien verfügt mit dem Timber Legality Assurance System (SVLK) über ein staatliches System zur Überprüfung der Legalität von Holz. Exportfähige Holzprodukte können eine V-Legal-(FLEGT)-Lizenz erhalten.

Eine gültige V-Legal-(FLEGT)-Lizenz erfüllt den EUDR-Nachweis hinsichtlich der Legalität von Holz aus Indonesien.

Für eine vollständige EUDR-Konformität reicht dies jedoch nicht aus. Unternehmen müssen zusätzlich bereitstellen:

  • Geolokalisierungsdaten,
  • Nachweise, dass keine Entwaldung stattgefunden hat,
  • weitere Unterlagen, die im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung erforderlich sind.

Mit anderen Worten: Die FLEGT-Lizenz bestätigt die legale Herkunft des Holzes, weist jedoch nicht automatisch nach, dass das Produkt entwaldungsfrei („deforestation-free“) im Sinne der EUDR ist. Wie sich Zertifizierungssysteme wie FSC und PEFC dazu verhalten, erklären wir unter Zertifiziertes vs. nicht zertifiziertes Hartholz.

Wie GTH die EUDR-Compliance unterstützt

Die Green Trade Hardwood GmbH (GTH) wurde entwickelt, um Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen entlang des gesamten Beschaffungsprozesses zu unterstützen.

Über die Plattform catastico.eu können Unternehmen:

  • die Gültigkeit von Lieferantenzertifikaten überprüfen,
  • für jeden Auftrag einen eigenen Bereich für Compliance-Dokumente nutzen,
  • V-Legal-Zertifikate, Geolokalisierungsdaten und Ursprungserklärungen direkt dem jeweiligen Auftrag zuordnen,
  • sämtliche Dokumente sicher über das persönliche Dashboard einsehen und herunterladen,
  • Unterstützung durch das GTH-Team bei spezifischen Dokumentationsanforderungen im Rahmen einzelner Beschaffungsvorgänge erhalten.

Durch die zentrale Verwaltung aller relevanten Unterlagen in einer digitalen Umgebung unterstützt GTH Unternehmen dabei, die für die EUDR erforderlichen Informationen strukturiert, transparent und effizient zu organisieren. Wie das für Käufer im Detail funktioniert, zeigt unser Bereich für Käufer.

Rechtzeitig auf die EUDR vorbereiten

Auch wenn die Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2026 (bzw. ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und kleine Unternehmen) verbindlich gilt, empfiehlt es sich, die notwendigen Vorbereitungen frühzeitig zu beginnen.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Beschaffung präziser Geolokalisierungsdaten,
  • die rechtzeitige Sammlung aller Nachweise zur Legalität des Holzes vor dem Versand,
  • die Einführung interner Due-Diligence-Prozesse,
  • die Vorbereitung der Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Due Diligence Statement (DDS).

Für Importeure, die GTH nutzen, dient die Plattform als zentrale Dokumentenverwaltung für V-Legal-Zertifikate, Geolokalisierungsdaten und Ursprungserklärungen. Durch die strukturierte und jederzeit verfügbare Ablage dieser Unterlagen können die für die EUDR erforderlichen Informationen schneller zusammengestellt werden. Das reduziert den administrativen Aufwand und vereinfacht die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.